Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Gültigkeit der vorliegenden Bedingungen und Konditionen.

1-1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die von Instore Building Holland, KvK 01089370 mit Sitz in Drachten, nachstehend IBH genannt, geschlossen werden.

1-2 Spezial der IBH-Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Artikel 2 Angebote.

2-1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2-2 Mündliche Angebote der IBH. oder seine Untergebenen sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von ihm bestätigt.

2-3 Daten in den von der IBH zur Verfügung gestellten Druckerzeugnissen. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sie binden IBH. nicht.

Artikel 3 Ernennungen.

Vereinbarungen oder Verträge mit unterstellten Mitarbeitern der IBH. binden letztere nicht, soweit sie von der IBH sind. sind nicht bestätigt worden. Als untergeordnetes Personal gelten in diesem Zusammenhang alle Angestellten und Mitarbeiter, die keine Vollmacht haben.

Artikel 4 Abkommen.

4-1 Der Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren und/oder die Ausführung von Arbeiten wird zunächst für IBH verbindlich. durch seine Bestätigung.

4-2 jeweils mit IBH. Der abgeschlossene Vertrag enthält die auflösende Bedingung, dass IBH. ausreichende Kreditwürdigkeit des Kunden, diese ausschließlich nach eigenem Ermessen. Der Kunde wird IBH erlauben. fordert gegebenenfalls Informationen über ihn an, die IBH. wird sich an die Agentur DAS rechtsbijstand Amsterdam wenden.

4-3 Angaben zu den angebotenen Waren wie Eigenschaften, Maße, Gewichte usw., sowie Angaben in Druckschriften, Zeichnungen, Abbildungen usw. von IBH. die mit dem Angebot zur Verfügung gestellt werden, sind für IBH. sind unverbindlich und werden in gutem Glauben gegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Drucksachen, Zeichnungen, Abbildungen usw. weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden oder dass Dritte von deren Inhalt Kenntnis erhalten.

Artikel 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner und/oder Dritter.

5-1 IBH. erkennt die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten nur an, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

5-2 Die Anwendbarkeit der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt jedoch nicht die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IBH. werden nicht berührt, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten.

5-3 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur von IBH anerkannt. unter den oben genannten Bedingungen akzeptiert und gilt nur für das zu diesem Zweck vorgesehene Geschäft. Spätere Transaktionen werden nicht automatisch wieder über diese Kaufbedingungen abgewickelt.

Artikel 6 Rechte an geistigem Eigentum.

6-1 Für alle von IBH verkauften Produkte. Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Modelle usw., sofern er sich alle Rechte am geistigen Eigentum vorbehält. Vervielfältigung, Weitergabe und Kopieren sind nur mit IBH gestattet. seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

6-2 Die in Absatz 1 genannten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Modelle usw. verbleiben bei IBH. sind sein unveräußerliches Eigentum und müssen auf sein erstes Verlangen hin unverzüglich zurückgegeben werden.

6-3 Für jede gegen diese Bestimmung verstoßende Handlung schuldet die Gegenpartei unbeschadet der IBH eine pauschale Vertragsstrafe von 5.000 €. sein Recht, eine vollständige Entschädigung zu fordern.

Artikel 7 Lieferzeiten.

7-1 Die vereinbarten Lieferzeiten sind keine Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht fristgerechter Lieferung muss der Kunde IBH informieren. schriftliche Inverzugsetzung. Die Liefertermine wurden in der Erwartung festgelegt, dass es keine Hindernisse für IBH geben würde. die Waren zu liefern oder die Arbeit in die Hand zu nehmen.

7-2 Sind nach Ablauf der Lieferfrist bestellte Waren vom Kunden nicht abgenommen worden, so lagern diese Waren zu seiner Verfügung auf seine Kosten und Gefahr.

Artikel 8 Teillieferung.

Jede Teillieferung, einschließlich der Lieferung von Waren einer Sammelbestellung, kann in Rechnung gestellt werden; in einem solchen Fall muss die Zahlung gemäß den Bestimmungen des Artikels „Zahlung“ erfolgen.

Artikel 9 Preise.

9-1 Alle Verträge werden stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preise geschlossen.

9-2 Erhöhen sich nach der Vereinbarung die Preise für Löhne, Sozialabgaben, Umsatzsteuer oder Einfuhrzölle usw. oder treten Wechselkursschwankungen sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Währungen auf, auch wenn sie auf Umstände zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt des Angebots vorhersehbar waren, so können sie weitergegeben werden. Geschieht dies innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen.

9-3 Übersteigt die Preisschwankung 5 % des vereinbarten Geschäftes, sind beide Parteien berechtigt, den vollen Ausgleich zu verlangen.

Artikel 10 Anzahlung.

IBH. ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Mindestanzahlung von 25 % zu verlangen. Wenn es sich um eine zurechenbare Leistungsstörung handelt, die auf Seiten der IBH liegt. der Vertrag aufgelöst wird, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Vorschusses sowie auf Schadensersatz, wie in diesen Bedingungen näher geregelt, der in jedem Fall die gesetzlichen Zinsen auf den von ihm im Voraus gezahlten Betrag umfasst.

Artikel 11 Löschung.

11-1 Wenn der Auftraggeber die Bestellung storniert und/oder die Annahme der Ware verweigert, ist er verpflichtet, IBH zu bezahlen. bereits beschaffte Materialien und Rohstoffe, ob verarbeitet oder nicht, zum Selbstkostenpreis, einschließlich Löhnen und Sozialabgaben, und haftet ansonsten gegenüber IBH. verpflichtet, eine vollständige Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Der Auftraggeber stellt IBH ebenfalls zur Verfügung. schulden als Schadenersatz den Betrag von 1/3 des vereinbarten Preises. Der Auftraggeber ist gegenüber IBH weiter verpflichtet. von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Stornierung des Auftrags und/oder der Zurückweisung der Ware ergeben.

11-2 Ungeachtet der Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels kann die IBH. behält sich alle Rechte vor, die vollständige Erfüllung des Vertrags und/oder eine vollständige Entschädigung zu fordern.

Artikel 12 Verkehr.

Der Versand erfolgt in der von der IBH vorgegebenen Weise. erklärt. Wünscht der Kunde eine andere Art der Zustellung, wie z.B. Schnell- oder Eilzustellung, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.

Artikel 13 Haftung.

13-1 IBH. haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die als direkte oder indirekte Folge davon entstehen können:

  1. Höhere Gewalt, wie in diesen Bedingungen näher definiert;
  2. Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die von ihm oder in seinem Auftrag beschäftigt werden;
  3. Nachlässigkeit des Auftraggebers bei der Wartung der gelieferten Gegenstände;
  4. Schäden an den gelieferten Waren durch äußere mechanische und chemische oder biologische Einflüsse;
  5. Normale Abnutzung der gelieferten Gegenstände durch den täglichen Gebrauch;
  6. Verfärbung der gelieferten Ware durch Lichteinwirkung;
  7. Jede andere äußere Ursache.

13-2 IBH. haftet, soweit seine Versicherung dies deckt, höchstens jedoch bis zur Höhe des Rechnungswertes, für Schäden am Werk, an Zubehör, Material und Geräten sowie am Werk und/oder Eigentum des Auftraggebers und/oder Dritter, soweit diese durch Verschulden von IBH entstanden sind. Oder von denen, die von der IBH angeworben werden. mit der ihm zugewiesenen Arbeit beschäftigt sind.

13-3 IBH. ist je nach Art des Fehlers grundsätzlich nicht zum Ersatz des entgangenen Gewinns und/oder der Folgeschäden verpflichtet, die ein Kunde erlitten hat.

13-4 Sobald Materialien, Teile oder Werkzeuge, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, im Werk eingetroffen sind, trägt der Auftraggeber die Haftung für alle Risiken und Schäden welcher Art auch immer, die an den Materialien, Anlagen, Teilen oder Werkzeugen entstehen können, wie z.B. Diebstahl, Feuer, Wasserschäden oder Beschädigungen, unbeschadet der Befugnis des Auftraggebers, nachzuweisen, dass dies die Folge von Fahrlässigkeit seitens IBH ist.

Artikel 14 Garantie.

Für verkaufte und gelieferte Waren mit einer Hersteller- oder Importeurs- oder Großhandelsgarantie gelten ausschließlich die von diesen Lieferanten festgelegten Garantiebestimmungen.

Artikel 15 Materialien.

15-1 Soweit nicht anders vereinbart, wird handelsübliche Qualität des Materials geliefert und verarbeitet.

15-2 Waren, die IBH. während der Arbeit kann, falls gewünscht, auf ihn übergehen, eventuell mit der Verpflichtung, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

15-3 Untergeordnete Änderungen (z.B. geringfügige Modelländerungen) der oder an den von IBH gelieferten Produkten. nachgesandten Sendungen, geben keinen Anlass zur Ablehnung.

Artikel 16 Pflichten des Auftraggebers.

16-1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass IBH. zeitnah entsorgen können;

  1. Über ausreichende Möglichkeiten zur Ver- und Entsorgung von Materialien und Werkzeugen;
  2. Über Anschlussmöglichkeiten für elektrische Maschinen, Beleuchtung, Heizung, Gas, Druckluft, Wasser und andere für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Energie;
  3. Auf Zeichnungen der Lage von Kabeln, Rohren und Kanälen.

16-2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne Anspruch auf Entschädigung Wasser, Gas und Strom sowie Lagerraum für Materialien zur Verfügung zu stellen, wenn diese am oder in der Nähe des Werkes vorhanden sind.

16-3 Hat sich der Auftraggeber die Lieferung bestimmter Materialien und/oder die Ausführung bestimmter Teile des Werks vorbehalten, so haftet er für die nicht rechtzeitige Lieferung oder Ausführung.

16-4 Wird der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Umstände verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind die daraus entstehenden Kosten für IBH. Die daraus entstehenden Schäden und Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 17 Werbung.

17-1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk bzw. die Sache unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung gründlich auf Mängel zu untersuchen und, falls solche vorhanden sind, IBH. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn der Kunde die IBH nicht zur Verfügung stellt. Zeigt der Kunde Mängel an, die bei sorgfältiger Prüfung hätten festgestellt werden können, so gilt der Zustand, in dem der Kaufgegenstand geliefert bzw. übergeben wurde, als genehmigt und das Recht auf Reklamation entfällt.

17-2 IBH. sollte aktiviert werden, um eingereichte Beschwerden zu prüfen. Im Falle einer Einigung wird eine schriftliche Erklärung verfasst, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

17-3 Wenn nach Ansicht von IBH. ist richtig, IBH. entweder eine angemessene Entschädigung in Höhe des Rechnungswerts der gelieferten Waren zahlen oder die gelieferten Waren nach Rücksendung in ihrem ursprünglichen Zustand kostenlos ersetzen.

Artikel 18 Zusätzliche und weniger Arbeit.

18-1 Das Werk umfasst nur das, was zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

18-2 Mehr- und Minderleistungen, die vor oder während der Ausführung der Arbeiten mündlich oder schriftlich angeordnet werden, sind abrechnungsfähig.

18-3 Von IBH. Kosten, auf die er keinen Einfluss hat, können dem Auftraggeber angelastet werden.

18-4 Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Artikel 7A:1646 des Zivilgesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 19 Untervergabe von Arbeiten an Dritte.

Auftraggeber ermächtigt IBH. den Auftrag durch einen von ihr zu benennenden Dritten auf einer von IBH festgelegten Grundlage ausführen zu lassen. gewünschte Zeit.

Artikel 20 Änderung der Abtretung.

20-1 Änderungen am ursprünglichen Auftrag, gleich welcher Art, die schriftlich oder mündlich vom Auftraggeber oder in seinem Namen vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als zum Zeitpunkt des Angebots vorhersehbar waren, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

20-2 Änderungen in der Auftragsausführung, die vom Auftraggeber nach Auftragserteilung gewünscht werden, sind IBH vom Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. wurden benachrichtigt. Werden die Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt, so trägt der Kunde das Risiko der Umsetzung der Änderungen.

20-3 Vorgenommene Änderungen können zu einer Überschreitung der für die Änderungen vereinbarten Lieferzeit durch IBH führen. über seine Verantwortung hinaus.

Artikel 21 Höhere Gewalt.

21-1 Außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Behinderungen durch Dritte, Transportbehinderungen im Allgemeinen, Voll- oder Teilstreiks, Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl hier als auch im Ursprungsland des Materials, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports zur IBH. oder zum Auftraggeber, Nicht- oder Spätlieferung von Waren durch IBH. Ex- und Importverbote, vollständige oder teilweise Mobilisierung, behindernde Maßnahmen jeglicher Regierung, Feuer, Pannen und Unfälle im Betrieb oder in den Transportmitteln der IBH. oder in den Transportmitteln Dritter, die Auferlegung von Abgaben oder andere staatliche Maßnahmen, die eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zur Folge haben, stellen für IBH. höhere Gewalt dar, die sie von ihrer Verpflichtung zur Lieferung oder Ausführung von Arbeiten entbindet, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Schadenersatz jeglicher Art oder wie auch immer genannt, geltend machen kann.

21-2 IBH. hat in diesen oder ähnlichen Fällen das Recht, den Kauf- oder Werkvertrag nach eigenem Ermessen zu kündigen oder auszusetzen bzw. zu ändern, bis die außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Artikel 22 Eigentumsvorbehalt.

22-1 Solange IBH. keine vollständige Zahlung für einen Vertrag zwischen den Parteien über die Ausführung von Arbeiten oder den Verkauf/Kauf erhalten hat (einschließlich aller Schäden, Kosten und Zinsen), bleiben die gelieferten Waren Eigentum von IBH.

22-2 IBH. hat das Recht, diese Waren zurückzufordern und in Besitz zu nehmen, wenn der säumige Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn er in Liquidation geht, einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat, für insolvent erklärt wird oder die Waren beschlagnahmt werden.

22-3 Alle Verfügungen über die verkauften und gelieferten Waren sind dem Kunden untersagt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.

Artikel 23 Fertigstellung.

23-1 Das Werk gilt zu dem Zeitpunkt als geliefert, zu dem IBH. den Auftraggeber schriftlich oder mündlich benachrichtigt hat, oder der Auftraggeber hat die Landschaftsgestaltung in Betrieb genommen.

23-2 Wurde ein bestimmter Liefertermin vereinbart, so verlängert sich dieser automatisch, wenn die IBH stagniert. nicht verschuldet sind, wie z.B. schlechtes Wetter, Streik, Aussperrung, Krieg, Kriegsgefahr oder andere besondere Umstände, die im Artikel „Höhere Gewalt“ geregelt sind.

Artikel 24 Verzug und Rücktritt.

24-1 Wenn der Auftraggeber in irgendeiner Weise in Verzug ist, ist er allein deswegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

24-2 Unbeschadet der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, IBH. im Falle der Nichterfüllung das Recht, seine Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag auszusetzen und den Vertrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären.

24-3 Die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Rechte gelten für die IBH. auch dann, wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird oder der Konkurs beantragt wird, wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat, wenn sein unbewegliches Vermögen beschlagnahmt wird, wenn sein Unternehmen liquidiert oder von einem oder mehreren Dritten übernommen wird oder wenn er beabsichtigt, die Niederlande zu verlassen. In allen diesen Fällen sind alle Ansprüche, die IBH. gegen die Hauptforderung sind sofort fällig und zahlbar.

Artikel 25 Zahlung.

25-1 Zahlungen, einschließlich Abschlagszahlungen, sind innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der Rechnung zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

25-2 IBH. ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung des geschuldeten Betrages dem Kunden Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. 1,25 % pro Monat, gerechnet ab dem Tag der Übermittlung der Rechnungen.

25-3 IBH. ist darüber hinaus berechtigt, vom Kunden alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu verlangen, die durch die Nichtzahlung verursacht werden, und zwar zusätzlich zur Hauptsumme und den Zinsen, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Prozessbevollmächtigte, Bevollmächtigte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros.

25-4 Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % der Hauptsumme zuzüglich Zinsen, mindestens jedoch auf 35,00 €. Zu den außergerichtlichen Kosten kommen noch alle Kosten für Rechtsberatung und -beistand hinzu. Allein durch die Tatsache, dass IBH. die Unterstützung eines Dritten in Anspruch genommen hat, erscheinen der Betrag und die Verpflichtung zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten.

Artikel 26 Anwendbares Recht.

Für alle von IBH. Die geschlossenen Verträge und/oder vorgenommenen Handlungen unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht; diese Verträge und/oder Handlungen gelten als in den Niederlanden geschlossen und/oder vorgenommen.

Artikel 27 Streitigkeiten.

Alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der bloßen Einziehung des geschuldeten Betrages, werden vor dem Zivilgericht des Sitzes von IBH. verhandelt, wenn diese dies wünscht, soweit das Zivilgericht dafür gesetzlich zuständig ist.